Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte unter der Lupe

Die UNO kritisiert die Schweiz

16.04.2020
Fahnen Uno Schweiz

Die UNO kritisiert die Schweiz bei der Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Viele der Kritikpunkte werden nicht zum ersten Mal geäussert. Die Schweiz hat den entsprechenden Pakt zwar 1992 ratifiziert, diese spezifischen Rechte aber nur als Sozialziele in die Verfassung aufgenommen. Mängel in der Umsetzung waren damit vorprogrammiert.

Was der UNO-Ausschuss an Empfehlungen zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zusammenträgt, entspricht in vielem exakt den entwicklungspolitischen Forderungen der Fastenaktion.

Zum Beispiel Klimaschutz: Die UNO ruft die Schweiz dazu auf, sich ambitioniertere Klimaziele für 2030 zu setzen, damit die globale Klimaerwärmung das Ziel von höchstens 1.5 Grad Erhöhung nicht überschreitet. Konkret sollen private und öffentliche Investitionen in fossile Brennstoffe unterbunden werden. Dasselbe forderte Fastenaktion 2019 in einem Positionspapier zur Rolle der Schweiz im globalen Kohle-Business. Unser Land ist ein grosser Player im Geschäft mit fossiler Energie, mit entsprechender Verantwortung für die zunehmende Klimaerwärmung. Fastenaktion setzt sich deshalb aktiv für Klimagerechtigkeit und die Einhaltung der internationalen Klimaziele durch die Schweiz ein.

Zum Beispiel Konzernverantwortung: Die UNO fordert die Schweiz auf, eine griffige Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit international tätige Unternehmen die Menschenrechte  auch in den Ländern, in denen sie intervenieren, respektieren. Dasselbe fordert die Konzernverantwortungsinitiative, die der Fastenaktion mitlanciert und engagiert mitgetragen wird. Sie kommt voraussichtlich Ende 2020 oder 2021 zur Abstimmung.

Zum Beispiel Internationale Zusammenarbeit: Die UNO erinnert die Schweiz an das international festgelegte Ziel, die Finanzmittel für die Internationale Zusammenarbeit auf 0.7% des Bruttoinlandeinkommens zu erhöhen. Zurzeit erreichen diese Mittel nicht einmal das vom Parlament festgelegte Ziel von 0.5%. Fastenaktion macht sich zusammen mit anderen Hilfswerken seit mehr als zehn Jahren für eine Erhöhung auf 0.7% stark.

Die entwicklungspolitischen Ziele der Fastenaktion werden durch die Empfehlungen des UNO-Ausschusses bestätigt. Der Ausschuss erinnert daran, dass diese Ziele menschenrechtlichen Verpflichtungen entsprechen, die aus der Ratifizierung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte hervorgehen. Auch für die Schweiz.

Weitere Informationen:

Daniel Hostettler, Verantwortlicher Internationale Programme Fastenaktion, 041 227 59 89

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